ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN URBAN IKI (Fassung August 2026)
Artikel 1 — Definitionen
In diesen Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen: - „Lieferant“: OGK Europe B.V., Importeur von Urban-Iki-Produkten; - „Abnehmer“: die professionelle Vertragspartei (B2B), mit der der Lieferant einen Vertrag schließt; - „Produkte“: Urban-Iki-Kindersitze und zugehörige Artikel; - „Vertrag“: der zwischen den Parteien geschlossene Rahmenvertrag, ergänzt durch diese Bedingungen.
Artikel 2 — Geltungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen des Lieferanten an den Abnehmer.
2.2 Die Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich zurückgewiesen.
2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.
Artikel 3 — Angebot und Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Lieferant eine Bestellung schriftlich oder über das Portal bestätigt.
Artikel 4 — Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Lieferkosten, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Der Lieferant ist berechtigt, die Preise zu ändern. Änderungen werden dem Abnehmer mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Bereits bestätigte Bestellungen sind von Preisänderungen nicht betroffen.
4.3 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift gemäß dem Rahmenvertrag am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag.
4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall werden die gesetzlichen handelsrechtlichen Verzugszinsen (Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß der niederländischen Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten fällig.
Artikel 5 — Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Der Lieferant ist bestrebt, Bestellungen innerhalb von 1-3 Werktagen nach Auftragsbestätigung zu liefern. Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte; ihre Überschreitung berechtigt den Abnehmer weder zur Auflösung des Vertrags noch zu Schadensersatz, es sei denn, die Verzögerung ist dem Lieferanten zuzurechnen und der Abnehmer hat den Lieferanten schriftlich in Verzug gesetzt.
5.2 Die Lieferung erfolgt DDP gemäß Incoterms 2020, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Abnehmer über.
5.3 Der Abnehmer hat die Produkte bei der Übergabe auf sichtbare Schäden zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
Artikel 6 — Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Abnehmer alle fälligen Forderungen des Lieferanten vollständig beglichen hat (Art. 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
6.2 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
Artikel 7 — Konformität und Garantie
7.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte den im Portal veröffentlichten Spezifikationen und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen (einschließlich der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit).
7.2 Der Abnehmer hat eine Nichtkonformität innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich zu melden. Der Lieferant wird nach eigener Wahl die Produkte kostenlos ersetzen oder eine Gutschrift erteilen.
7.3 Die Garantie entfällt bei einer Beschädigung durch den Abnehmer oder bei unsachgemäßer Verwendung.
Artikel 8 — Haftung
8.1 Die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Abnehmer ist auf den Betrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer des Lieferanten im betreffenden Fall auszahlt, beziehungsweise — falls keine Auszahlung erfolgt — auf den Netto-Rechnungsbetrag der betreffenden Bestellung.
8.2 Der Lieferant haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
8.3 Ansprüche verfallen zwölf Monate nach Eintritt des Schadens.
8.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.
Artikel 9 — Vertriebsbeschränkung
9.1 Der Abnehmer darf Produkte ausschließlich über seine Autorisierte(n) Verkaufsstelle(n) verkaufen und ist nicht berechtigt, Produkte über Online-Plattformen Dritter oder über einen eigenen Webshop zu verkaufen, es sei denn, der Lieferant hat hierzu seine schriftliche Zustimmung erteilt. Es wird auf Artikel 3 des Rahmenvertrags verwiesen.
9.2 Ein Verstoß gegen diesen Artikel berechtigt den Lieferanten, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen; das Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.
Artikel 10 — Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art ergibt, streng vertraulich. Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit des Vertrags und für zwei Jahre nach dessen Beendigung.
Artikel 11 — Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (einschließlich Streiks, behördlicher Maßnahmen, Pandemien und Transportproblemen bei Zulieferern) ist der Lieferant berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder, wenn die höhere Gewalt länger als sechzig Tage andauert, den Vertrag aufzulösen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 12 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
12.1 Auf diese Bedingungen und alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Overijssel vorgelegt.